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haendlerbund·· 13 天前精选AI 评分62

欧盟强迫劳动条例临近,德国未按期指定主管机构

EU-Zwangsarbeitsverordnung: Neue Prüfpflichten für Händler?

AI 导读

欧盟《禁止强迫劳动产品条例》将于2027年12月14日适用,届时用强迫劳动生产的产品不得在欧盟内部市场销售或从欧盟出口,该条例已于2024年底通过。欧盟委员会已开通集中门户并增设风险数据库,还将为监管机构和企业制定指南。

推荐理由

欧盟强迫劳动条例将于2027年底适用,德国尚未指定主管机构,卖家可据此提前梳理供应链溯源与合规准备。

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Inhaltsverzeichnis

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Ab dem 14. Dezember 2027 soll in der EU die Verordnung zur Verhinderung von Zwangsarbeit angewendet werden. Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen dann weder im Binnenmarkt verkauft noch aus der EU exportiert werden. Beschlossen wurde die Verordnung bereits Ende 2024. Für Online-Händler:innen und den Handel insgesamt rückt damit eine weitere Prüfpflicht näher.

Die EU-Kommission hat inzwischen ein zentrales Portal freigeschaltet und um eine Risikodatenbank ergänzt. Zudem sind Leitlinien für Behörden und Unternehmen vorgesehen. Die praktische Anwendung wird damit schrittweise vorbereitet.

Handel sieht hohen Prüfaufwand

Besonders betroffen ist der Handel, vor allem im Konsumbereich. Viele Unternehmen beziehen tausende Artikel, deren Herkunft sie künftig prüfen müssen. Der Handelsverband HDE verweist in der Wirtschaftswoche auf zahlreiche weitere Regelwerke wie die Lieferkettenrichtlinie und die Ökodesign-Richtlinie. Aus seiner Sicht sind diese teilweise nicht aufeinander abgestimmt und verursachen erhebliche zusätzliche Belastungen.

Der HDE warnt außerdem vor Reputationsschäden. Schon ein nicht ausreichend belegter Verdacht, etwa durch Vorwürfe von NGOs, unbelegte Medienberichte oder pauschale Länderberichte internationaler Organisationen, könne Unternehmen schaden. Ein mittelständischer Großhändler für Gemüse und Pflanzenöle aus Norddeutschland berichtet in der Wirtschaftswoche, er habe ganze Teams über Wochen mit der Umsetzung solcher Vorgaben beschäftigen müssen.

Deutschland verpasst Frist

Die Mitgliedstaaten sollten bis zum 14. Dezember 2025 eine oder mehrere zuständige Behörden benennen und der Kommission melden. Deutschland hat das bislang nicht getan. Als Grund gilt weniger ein Mangel an geeigneten Behörden als ein Zuständigkeitsstreit innerhalb der Bundesregierung. Laut dem Portal „CSR in Deutschland“ des Bundesarbeitsministeriums ist ein Begleitgesetz nötig, das Behörde und Kompetenzen festlegt. Die Abstimmung dazu laufe noch.

Zwei Kandidaten stehen im Raum:

  • BAFA: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Erfahrung mit Lieferkettenkontrollen nach dem Sorgfaltspflichtengesetz.
  • Zoll (FKS): Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft seit 2019 auch Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und Zwangsarbeit.

Die EU-Verordnung stellt teils andere Anforderungen. Die Behörde soll Produkte und Lieferketten untersuchen, Informationen von Unternehmen verlangen und kontrollieren. Sie soll am Ende entscheiden können, dass ein Produkt vom Markt genommen wird oder nicht in Verkehr gebracht werden darf. Liegt die Zwangsarbeit außerhalb der EU, kann auch die Kommission selbst ermitteln. Berlin muss daher klären, ob eine bestehende Behörde die Aufgabe übernimmt oder eine neue Struktur entsteht. Die EU verlangt ausreichend Personal, Finanzmittel und Fachwissen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und Lieferketten.

Entlastung an anderer Stelle, Verbote als Instrument

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Lieferkettenregeln entlasten. Geplant ist unter anderem, die bisherige Berichtspflicht abzuschaffen und durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD zu ersetzen. Die Zwangsarbeitsverordnung schafft zwar abseits konkreter Verdachtsfälle keine neue allgemeine Berichtspflicht. Sie erfordert aber Vorbereitung, vor allem bei der Prüfung der eigenen Produkte und ihrer Herkunft. Zudem entsteht ein Instrument für staatliche Produktverbote.

Befürworter sehen darin einen stärkeren Hebel als freiwillige Selbstverpflichtungen. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, verwies auf Zwangsarbeit bei der Produktion von Einmalhandschuhen in Malaysia. Die EU könne den Marktzugang nicht davon abhängig machen, ob solche Bedingungen ignoriert würden.

Forderung nach schlankem System

Andreas Schwab, Sprecher der EVP-Fraktion für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, fordert, die Untersuchungen auf „große Fische“ zu konzentrieren statt auf kleine Fälle. Dafür brauche die Kommission ausreichend Ressourcen. Berichts- und Sorgfaltspflichten müssten zudem schlank umgesetzt werden. Schwab plädiert für ein kohärentes Compliance-System und möchte alle Berichtspflichten importierender Unternehmen in einem Bericht auf Basis eines Formulars bündeln.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

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