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haendlerbund·发布时间 · 5 天前精选AI 评分78

欧盟11月起对非欧盟直发包裹征收2欧元处理费

Neue EU-Bearbeitungsgebühr: Das gilt ab sofort bei Amazon und Co.

AI 导读

欧盟自11月1日起对从非欧盟国家直接寄给欧盟消费者的进口包裹征收处理费,每个商品类别2欧元,不设价值门槛,超过150欧元的订单同样适用。该费用在7月1日起实施的每项商品3欧元定额关税之外另计,150欧元以下包裹还须在报关中提供产品标识。

推荐理由

欧盟新增按品类计收的2欧元处理费并叠加3欧元定额关税,从非欧盟直发的卖家需重算每单清关成本。

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Die neue EU-Bearbeitungsgebühr ist seit dem 1. November in Kraft. Sie gilt für alle Importe, die direkt von außerhalb der EU an Kunden in der EU versandt werden, unabhängig vom Versandwert. Betroffen sind alle Händler und Plattformen, die Ware direkt aus Nicht-EU-Ländern verschicken.

Was seit 1. November gilt

Die Gebühr beträgt 2 Euro je Warenkategorie und kommt bei Kleinsendungen bis 150 Euro zusätzlich zum Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition hinzu, der seit 1. Juli gilt. Anders als der Zoll ist sie nicht an eine Wertgrenze gebunden. Sie fällt also auch bei Bestellungen über 150 Euro an. Für Sendungen bis 150 Euro kommt eine weitere Pflicht hinzu: Seit dem 1. November muss eine Produktkennung in der Zollanmeldung angegeben werden.

So wird gezählt

Maßgeblich ist die Zahl der unterschiedlichen Warenpositionen, nicht die der Artikel. Nach Beispielen des Zolls kostet eine Sendung mit vier Baumwoll-T-Shirts insgesamt 2 Euro. Ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch ergeben zusammen 6 Euro.

Das gilt bei Amazon

Amazon betont, dass es sich nicht um eine Amazon-Gebühr handelt, sondern um eine Vorgabe der EU-Zollvorschriften. Die Abrechnung hängt vom Versandweg ab:

  • Versand durch Verkäufer: Der Transportdienstleister stellt die Gebühr in Rechnung und leitet sie an die Zollbehörden weiter. Der Händler zahlt sie an den Dienstleister.
  • Remote Fulfillment mit Versand durch Amazon: Amazon rechnet die Gebühr in den angezeigten Preis ein. Kunden sehen dadurch unter Umständen einen höheren Preis als den vom Händler festgelegten. Amazon rät, Preisregeln und Automatisierungen zu prüfen.

Das sollten Händler prüfen

Wer direkt aus Drittstaaten liefert oder liefern lässt, etwa per Dropshipping, sollte die Gebühr je Warenposition in die Kalkulation aufnehmen. Beim Weiterreichen der Kosten ist Vorsicht geboten: Der Verbraucher soll gegenüber dem Zoll grundsätzlich nicht selbst Schuldner der Gebühr werden. Einen gesonderter Aufschlag zusätzlich zum angegebenen Warenpreis könnte rechtlich problematisch sein. Händler sollten die Zulässigkeit daher vorab klären. Außerdem lohnt die Rücksprache mit dem Logistikdienstleister, wie die Produktkennung künftig in die Zollanmeldung kommt.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

来源:haendlerbund · ohn.haendlerbund.de

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