Kaufland 解读 EU AI Act 对在线卖家的要求
EU AI Act – Was Onlinehändler jetzt wissen sollten
Kaufland Global Marketplace 发文解读 EU AI Act 对在线卖家的影响,指出大部分新义务针对 AI 系统提供方和开发者,仅把 AI 当工具使用的卖家仍需遵守基本规定。
Der EU AI Act sorgt für viele Fragezeichen bei Onlinehändlern: Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Onlinehändler besteht kein Grund zur Panik. Tatsächlich betrifft ein großer Teil der neuen Pflichten vor allem die Anbieter und Entwickler von KI-Systemen – also beispielsweise Unternehmen, die eigene KI-Anwendungen entwickeln oder Hochrisiko-KI einsetzen. Wer KI lediglich als Werkzeug im Arbeitsalltag nutzt – etwa für Produktbeschreibungen, Übersetzungen, Marketingtexte oder die Kundenkommunikation – muss dennoch einige grundlegende Vorgaben beachten.
1. Mitarbeiter sollten den Umgang mit KI beherrschen
Der AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter im Umgang mit künstlicher Intelligenz angemessen zu schulen. Wer mit KI arbeitet, sollte nicht nur ihre Möglichkeiten kennen, sondern insbesondere auch die Gefahren und Grenzen. Die Mitarbeiter müssen hierzu ausdrücklich geschult werden. Es empfiehlt sich, dass Unternehmen hier ihren Mitarbeitern Leitlinien an die Hand geben.
2. Typische Verstöße, die Onlinehändler im Zusammenhang mit KI vermeiden sollten:
DSGVO-Verstöße:
- Kundennamen, Adressen oder E-Mail-Adressen in ChatGPT kopieren.
- Reklamationen mit vollständigen Kundendaten in eine KI einfügen.
- Personaldaten oder vertrauliche Geschäftsinformationen eingeben.
Marken-/Urheberrecht-Verstöße:
- KI erstellt ein Produktbild, das einem bekannten Markenlogo oder einer geschützten Figur sehr ähnlich ist.
- KI übernimmt längere Textpassagen aus fremden Quellen.
- KI erzeugt Bilder im Stil eines bestimmten Künstlers oder verwendet geschützte Marken.
Wettbewerbsrechtliche Verstöße:
- Die KI dichtet Produkteigenschaften hinzu („wasserdicht“, obwohl das Produkt nur spritzwassergeschützt ist).
- Die KI behauptet Zertifizierungen oder Prüfsiegel, die gar nicht existieren.
- Die KI erfindet Garantien oder technische Daten.
- Die KI formuliert unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen.
- Die KI wirbt mit Alleinstellungsbehauptungen wie „Marktführer“, „Testsieger“ oder „Nr. 1“, ohne dass diese belegbar sind.
3. Die Verantwortung bleibt immer beim Unternehmen
Eine der wichtigsten Fehlerquellen: KI-Chatbots! KI sollte nie ungeprüft mit Kunden kommunizieren, bzw. muss vorab vom Unternehmen sichergestellt werden, dass die KI, die zur Kundenkommunikation verwendet wird, nichts hinzu erfinden darf, was nicht vorher vom Unternehmen ausdrücklich als Information freigegeben wurde. Ansonsten drohen teure Abmahnungen, die erste Gerichte bereits bestätigt haben.
KI kann die tägliche Arbeit erheblich erleichtern. Was sie nicht kann: Verantwortung übernehmen. Wer Inhalte veröffentlicht, bleibt auch dann verantwortlich, wenn diese von einer KI erstellt wurden. Gerade Produktbeschreibungen, Werbeaussagen, rechtliche Hinweise oder gesundheitsbezogene Aussagen sollten deshalb immer noch einmal von einem Mitarbeiter geprüft werden.
4. Transparenz wird wichtiger
Der AI Act sieht außerdem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen vor. So müssen Nutzer beispielsweise erkennen können, ob sie mit einem KI-System kommunizieren. Ein einfacher Hinweis wie „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten“ dürfte in der Regel ausreichen. Auch für bestimmte vollständig KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte gelten Kennzeichnungspflichten. Ein Händler muss nicht jedes mit KI erzeugte Produktbild mit dem Hinweis „KI-generiert“ versehen. Ebenso wenig muss eine KI-unterstützt geschriebene Produktbeschreibung als solche gekennzeichnet werden. Erst wenn durch das Bild oder Video der Eindruck entsteht, eine reale Person oder ein reales Ereignis werde authentisch dargestellt, obwohl dies tatsächlich künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, greifen die Transparenzpflichten des AI Act.
5. KI-Bilder auf den Kaufland-Marktplätzen: Das müssen Händler wissen
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Händler Produktbilder oder Videos hochladen, die mit KI erstellt wurden, müssen diese Inhalte ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Auf den Kaufland-Marktplätzen müssen Sie sich jedoch nicht selbst darum kümmern: Die Multi-Marktplatz-Technologie hinter den Marktplätzen übernimmt und steuert diesen gesamten Prozess der Label-Kennzeichnung vollkommen automatisiert im Hintergrund.
Das System liest die unsichtbaren Metadaten aus, die jedes KI-generierte Bild mitliefert, und versieht die Bilder beim Upload auf der Plattform automatisch mit einem sichtbaren, rechtskonformen KI-Label.
Damit diese Automatisierung funktioniert, müssen Sie nur darauf achten, die enthaltenen Metadaten der Bilder unverändert zu lassen, damit diese an das System überliefert werden!

6. Was Händler jetzt tun müssen: Metadaten schützen!
Damit die automatische Kennzeichnung funktioniert und das System die Daten auslesen kann, dürfen die Metadaten der Bilder nicht verloren gehen. Beachten Sie daher folgende Regeln bei der Bildverarbeitung:
- Keine Screenshots: Laden Sie die Bilder immer direkt aus dem KI-Tool herunter. Screenshots enthalten diese Metadaten nicht.
- Vorsicht beim Export: Achten Sie bei Bildbearbeitungsprogrammen (z. B. Photoshop) darauf, die Metadaten beim Speichern aktiv zu erhalten.
- Formatwechsel meiden: Manche Tools speichern Kennzeichnungen nur in bestimmten Formaten (z. B. PNG). Beim Konvertieren (z. B. zu JPEG) können diese jedoch verloren gehen.
- Kein Versand über Messenger: Senden Sie Bilder nicht via WhatsApp, Teams oder Social Media, da diese Plattformen Metadaten beim Upload entfernen.
- Keine Manipulation: Das bewusste Entfernen der Kennzeichnung ist nach dem AI Act unzulässig.
6.1 Überprüfung der Dateien auf gültige KI-Kennzeichnung
Ob eine Datei eine gültige KI-Kennzeichnung trägt, lässt sich vor dem Upload kostenlos überprüfen:
- Die Datei in das C2PA Viewer-Prüftool ziehen.
- Die Prüfung läuft direkt im Browser ab – es findet kein Upload der Datei auf externe Server statt.
- Achten Sie im Ergebnis auf den Eintrag
DigitalSourceTypemit dem WerttrainedAlgorithmicMedia: Ist dieser vorhanden, ist die KI-Kennzeichnung erhalten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Der Kaufland Global Marketplace-Händler-Support ist gerne für Sie da und unterstützt Sie beim Verkauf auf den Kaufland-Marktplätzen.

Hinweis: Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Weitere Informationen zum BVOH finden Sie hier.
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