德国比较广告:“比……更好”为何可能代价高昂
Vergleichende Werbung: Warum „besser als“ teuer werden kann
德国比较广告在满足条件时被允许:广告一旦可识别出竞争对手或其产品,即适用《反不正当竞争法》第6条,无需点名,暗示“比大型平台更便宜”也可能足够。比较须针对同一用途产品、可核验的关键属性或价格,不得贬低对手或搭其声誉便车。OLG Hamburg 强调小字脚注无法修正主宣传语,“比所有人都好”“Nr. 1”等绝对表述举证要求更高。
Was das für Online-Händler bedeutet
Werbung für Arzneimittel unterliegt besonders strengen Regeln. Der Grundgedanke des Beschlusses gilt aber auch im Online-Handel: Wer sich mit anderen vergleicht oder sich an die Spitze stellt, muss das belegen können.
Vergleichende Werbung ist erlaubt – unter Bedingungen. Sobald deine Werbung einen Mitbewerber oder dessen Produkte erkennbar macht, gelten die Regeln des § 6 UWG. Dafür musst du den Konkurrenten nicht namentlich nennen. Es kann schon reichen, wenn klar ist, wer gemeint ist – etwa „günstiger als auf dem großen Marktplatz“.
Zulässig ist ein Vergleich vor allem dann, wenn
- die verglichenen Produkte demselben Zweck dienen,
- du wesentliche und überprüfbare Eigenschaften oder den Preis vergleichst,
- du den Mitbewerber nicht schlechtmachst und nicht von seinem Ruf profitierst,
- der Vergleich nicht in die Irre führt.
Typische Aussagen und was du dahinter brauchst:

Kleingedrucktes korrigiert keine Hauptaussage. Genau das hat das OLG Hamburg betont. Steht groß „besser als alle anderen“ auf der Produktseite, hilft eine Fußnote mit Einschränkungen in der Regel nicht weiter.
Der Beleg muss die Aussage tragen. Eine Studie oder ein Test, der etwas anderes misst als das, was du bewirbst, reicht nicht. Je absoluter die Aussage, etwa „Nr. 1“ oder „100 Prozent“, desto höher die Anforderungen.
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